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Die Leistungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft hat der Bund im Jahr 2021 mit Kulturlandschaftsbeiträgen in Höhe von 528 Millionen Franken gefördert. Die Alpsaison war im Berichtsjahr geprägt durch schwierige Wetterverhältnisse sowie die Herausforderungen in Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren. Insgesamt fiel die Anzahl der gesömmerten Tiere deshalb auf das Niveau des Jahres 2019 zurück.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter: www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge

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Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeiträgen zusammen:

  • Offenhaltungsbeitrag

  • Hangbeitrag

  • Steillagenbeitrag

  • Hangbeitrag für Rebflächen

  • Alpungsbeitrag

  • Sömmerungsbeitrag


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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe ausbezahlt.

Die folgende Tabelle zeigt die an Ganzjahresbetriebe ausbezahlten Kulturlandschaftsbeiträge pro landwirtschaftliche Zone und Kanton.
 

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Offenhaltungsbeitrag werden die höheren Aufwände für die Offenhaltung in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.
 

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2021

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390


Offenhaltungsbeitrag 2021

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha24 893232 403280 942538 237
BetriebAnzahl4 33611 69512 94828 979
Fläche pro Betriebha5.7419.8721.7018.57
Beitrag pro BetriebFr.8783 3647 4784 830
Total Beiträge1 000 Fr.3 80939 34396 819139 971

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen tieferen Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat gegenüber dem Vorjahr um 233 ha abgenommen.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden.
 

Ansätze Hangbeitrag 2021

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
> 35 – 50 % Neigung700
> 50 % Neigung1 000


Hangbeitrag 2021

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
– Neigung 18 – 35 %ha26 52360 07870 579157 180
– über 35 – 50 % Neigung ha2 82011 68433 73448 237
– über 50 % Neigungha1 3464 09722 34427 787
Totalha30 68975 859126 656233 205
Anzahl BetriebeAnzahl10 68110 90012 40333 984
Beitrag pro BetriebFr.1 3293 3866 0383 708
Beiträge Total 1 000 Fr.14 19436 90874 895125 997

Quelle: BLW


Von den insgesamt 233 000 ha Hangflächen waren im Jahr 2021 rund zwei Drittel der Kategorie mit einer Neigung von 18-35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Fläche mit Hangbeiträgen um rund 1 500 ha. Der Umfang der angemeldeten Flächen variiert u. a. aufgrund von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem Anteil von 30 % und mehr an steilen Flächen (> 35 % Hangneigung), die besonders schwer zu bewirtschaften sind.
 

Ansätze Steillagenbeitrag* 2021

Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigung
an der beitragsberechtigten LN
Fr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.


Steillagenbeitrag 2021

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha1222 651321 45834 231
Anzahl BetriebeAnzahl215864 0774 684
Fläche pro Betriebha5.834.527.727.31
Beitrag pro BetriebFr.1 2401 0612 5072 321
Beiträge Total 1 000 Fr.2662210 22210 870

Quelle: BLW


Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 972 ha reduziert.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden.
 

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2021

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
> 50 % Neigung3 000
Terrassenlage > 30 % Neigung5 000


Hangbeitrag für Rebflächen 2021

Einheit
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 716
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 684
Steillagen über 50 % Neigung ha469
Terrassenanlagenha1 563
Anzahl BetriebeAnzahl2 204
Fläche pro Betrieb ha2
Beitrag pro Betrieb Fr.5 330
Beiträge Total 1 000 Fr.11 746

Quelle: BLW


Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei liegen 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1 563 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 49 ha.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Er beträgt 370 Franken pro Normalstoss.
 

Alpungsbeitrag 2021

EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalsösseNST 53 51469 278176 139298 932
Anzahl BetriebeAnzahl4 4385 2949 65319 385
NST pro Betrieb NST12.0613.0918.2515.45
Beitrag pro BetriebFr.4 4624 8426 7515 706
Beiträge Total1 000 Fr.19 80025 63365 172110 605

Quelle: BLW


Aus der Bergregion kommen mehr als dreimal so viele Normalstösse (NST) für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 18,25 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 10 750 NST mehr mit Alpungsbeiträgen unterstützt.
 

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Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agrarbericht).


Ansätze Sömmerungsbeitrag 2021

TierkategorieFr.
Schafe ohne Milchschafe, pro NST
– bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
– bei Umtriebsweiden320
– bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400
– zusätzlich für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen, pro NST40


Sömmerungsbeitrag 2021

TierkategorieParameterBeiträgeBetriebeNST
Einheit1000 Fr.AnzahlAnzahl
Schafe, ohne Milchschafe7 21677521 062
Übrige Raufutter verzehrende
Nutztiere
116 9506 271292 681
Zusatzbeitrag für Milchkühe,
Milchschafe und Milchziegen
4 2534 586106 396
Total128 419

Weil derselbe Betrieb mehrere Tierkategorien aufweisen kann, wird in der Tabelle kein Total zur Anzahl der Betriebe ausgewiesen. Ebenfalls wir kein Total NST gebildet, weil der Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet wird, die bereits bei den NST der übrigen raufutterverzehrenden Nutztiere enthalten sind.
Quelle: BLW


Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2021

Weidesystem BetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
EinheitAnzahlNST1000 Fr.
Ständige Behirtung23014 2635 705
Umtriebsweide1973 4761 112
Übrige Weide3583 324399
Total77521 0627 216

Quelle: BLW


Gegenüber den Vorjahren hat die Anzahl der Schafe mit ständiger Behirtung und auf Umtriebsweiden markant zugenommen. Die Anzahl Tiere auf den übrigen Weiden hat hingegen abgenommen. Diese Verschiebung ist hauptsächlich eine Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren und der Zusammenlegung von Schafherden.
 

Entwicklung der Sömmerung nach Tierkategorien 2018-2021

Tierkategorie2018201920202021
MilchküheBetriebe4 5434 5814 5214 492
NST106 996103 319108 153102 959
Mutterkühe und andere KüheBetriebe2 8112 8452 8782 901
NST47 66047 58650 82550 137
Anderes RindviehBetriebe6 0626 0385 9915 960
NST119 058113 846117 242111 466
EquidenBetriebe728763754717
 NST3 5993 7513 6833 412
SchafeBetriebe890877879872
 NST23 70722 61322 77621 463
ZiegenBetriebe1 2941 2841 2551 243
 NST6 2916 1816 1495 894
Andere gesömmerte TiereBetriebe455458499579
 NST1 2291 2961 2991 477

Quelle: BLW


Gegenüber dem Vorjahr haben die effektiv gesömmerten Tiere im Jahr 2021 insgesamt um ca. 10 000 NST auf rund 297 000 NST abgenommen. Diese Reduktion ist vor allem auf die schwierigen Wetterverhältnisse im Sommer 2021 (nasskalte Witterung, Unwetter mit Hagel) und bei den Schafen wohl auch auf die erhöhte Präsenz von Grossraubtieren zurückzuführen. Das Total ist in etwa gleich hoch wie im Jahr 2019 und liegt damit im mehrjährigen Schwankungsbereich.


Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien


Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen


Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

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