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Im Gemüse- und Obstbau ist die massgebliche Stützung durch den Bund der Grenzschutz. Für dessen Umsetzung konnte das BLW einen neuen Dienstleistungsvertrag für die Jahre 2022-25 abschliessen. Die Beitragssumme an die Obstverwertung war leicht tiefer als im Vorjahr. Der Weinbau profitierte nach 2020 auch im 2021 von einer ausserordentlichen Finanzhilfe im Bereich Absatzförderung.


Ein einziger Vertragspartner des BLW für Dienstleistungen im Bereich Datenerhebung / Importbewirtschaftung Obst und Gemüse

Die verschiedenen Verträge des BLW liefen per Ende 2021 aus. Ziel war alle Dienstleistungen im Bereich Datenerhebung / Importbewirtschaftung Obst und Gemüse aus einer Hand anbieten zu lassen. Mit dem Verein Interessengemeinschaft Ein- und Ausfuhr von Früchten und Gemüse (IG-EA) konnte ein Vertragspartner für die Periode 2022-25 gefunden werden.

Die Dienstleistungen umfassen hauptsächlich die Datenerhebung bei Kantonen und Marktpartnern von Angebotsdaten der Gemüse- und Obstproduktion, sowie die Antragsstellung ans BLW im Bereich Importbewirtschaftung Gemüse und Obst (Artikel 4 und Artikel 5 der Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen VEAGOG). Ebenfalls haben Daten zur Gemüse- und Obstproduktion für statistische Zwecke geliefert zu werden zur Weiterleitung an Eurostat. Gemäss Artikel 21 VEAGOG sind die Kantone für die Erhebung der Daten nach Artikel 49 der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen AEV verantwortlich. In Artikel 22 VEAGOG wird ausgeführt, dass das BLW für die Koordination der Tätigkeit der Kantone, aber auch für Datenerhebungen und weitere Aufgaben andere Stellen mittels eines Leistungsauftrags beauftragen kann. Bei einer solchen Vergabe handelt es sich um ein Beschaffungsgeschäft, welches über dem Schwellenwert der WTO liegt.

Tiefere Beitragssumme für die Obstverwertung

Gesamthaft betrugen die Beiträge 2021 im Bereich Obstverwertung 2,8 Millionen Franken, 0,4 Millionen weniger als im Vorjahr (2020: 3,2 Mio. Fr.).
 

Lagerungsbeiträge gleich hoch wie 2020

Im Herbst 2020 wurden von den Mostereien 3883 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 321 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve 2020/21 eingelagert. Dies ent-spricht umgerechnet auf frisches Obst 29 901 Tonnen Mostäpfeln und 2469 Tonnen Mostbirnen. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2021 auf 0,84 Millionen Franken und waren somit gleich hoch wie im Vorjahr (0,85 Millionen Franken).
 

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10 Prozent tiefere Mengen als im Vorjahr für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst

Die Beitragssumme für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten war 2021 mit rund 1,8 Millionen etwa eine halbe Million tiefer als 2020. Mit diesen Mitteln wurde die Verwertung von gesamthaft 7099 Tonnen Obst unterstützt. Die Obstmenge setzte sich aus 5168 Tonnen Kernobst (einschliesslich der für die Es-sigherstellung verwendeten Mostobstprodukte (2020: 5666 Tonnen), 1407 Tonnen Steinobst (2020: 1526 Tonnen) und 524 Tonnen Beerenobst (2020: 650 Tonnen) zusammen. Die Beiträge können für Obst der Ernte des Gesuchsjahres und zusätzlich für Obst der Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden.
 

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Weitere Informationen zu den Massnahmen und den Rechtsgrundlagen sind unter BLW > Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Obst verfügbar.

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Zusätzliche Unterstützung der Absatzförderung für die Weinbranche

Gemäss Umsetzungsprogramm 2019 bis 2021 zur Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte sind für die Weinbranche Beträge zwischen 2,8 Millionen Franken (Minimalbetrag) und 3,1 Millionen Franken (Maximalbetrag)vorgesehen. Diese Mittel müssen in der Schweiz investiert werden.

Im Jahr 2021 wurden für die Absatzförderung 3 Millionen Franken an die Swiss Wine Promotion ausgerichtet. Der Bund leistet mit diesen Mitteln einen Beitrag an die Bestrebungen der Branche bei, den Schweizer Wein langfristig noch erfolgreicher zu positionieren.

In den Jahren 2020 und 2021 hatte das BLW im Rahmen der «Notfallmassnahmen» jeweils eine zusätzliche Million gesprochen. Der Betrag für «Notfallmassnahmen» wird für das Jahr 2022 reduziert, um anschliessend zur regulären Finanzierung zurückzukehren.
 


Links auf die Website des BLW:

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