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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit. Konkret hat das BLW den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im In- und Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;

  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;

  • Pflege der Kulturlandschaft;

  • dezentralen Besiedelung des Landes;

  • Gewährleistung des Tierwohls.

Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert.

Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Produktionsgrundlagen» gegliedert.

Produktion und Absatz

Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.

Direktzahlungen

Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.

Produktionsgrundlagen

Die Instrumente in diesem Bereich sollen vor allem zur Kostensenkung und generell zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung und die Förderung des Beratungswesens, der Pflanzen- und Tierzucht sowie der genetischen Ressourcen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft.
 

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Der Bund wendete im Jahr 2021 für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3 660 Millionen Franken auf. Das entspricht 4,1 % der Gesamtausgaben des Bundes.

Nach

  • sozialer Wohlfahrt (30 222 Mio. Fr.),

  • Finanzen und Steuern (11 620 Mio. Fr.),

  • Verkehr (10 801 Mio. Fr.),

  • Bildung und Forschung (7 528 Mio. Fr.),

  • Sicherheit (5 927 Mio. Fr.),

  • Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit (3 816 Mio. Fr.)

liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an siebter Stelle. Die Ausgaben blieben auf dem Vorjahresniveau. Drei Viertel der Ausgaben für die Landwirtschaft entfallen auf Direktzahlungen (2,8 Mrd.); diese bleiben im Vorjahresvergleich konstant. Im Bereich Produktion und Absatz gingen die Ausgaben leicht zurück (-7 Mio.), weil Covid-19 bedingt im Vorjahr 2020 ausserordentliche Beiträge für die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Weinwirtschaft und die Verwertung von Schlachtvieh und Fleisch eingesetzt wurden. Die Ausgaben für den Bereich Produktionsgrundlagen waren 2021 etwas höher, weil 3,5 Millionen Franken zu Gunsten der Strukturverbesserungen aus dem Fonds de

Roulement Investitionskredite Landwirtschaft entnommen wurden. Die übrigen Ausgaben stiegen nur leicht (+2 Mio.) an. Einerseits wurden etwas mehr Mittel für die Verwaltung, den Vollzug und die Kontrollen eingesetzt, während¬dessen die Familienzulagen in der Landwirtschaft weniger Mittel beanspruchten.
 

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich

Ausgabenbereich20172018201920202021
Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Produktion und Absatz438428527541534
Direktzahlungen2 8062 8052 8152 8112 811
Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen137132132132135
Weitere Ausgaben271274184178180
Total Landwirtschaft und Ernährung3 6523 6403 6583 6623 660

Quellen: Staatsrechnung, BLW
 

Administrative Vereinfachung

Bestimmungen der Landwirtschaftsgesetzgebung sollen für die betroffenen Stellen des Bundes, für die Kantone und die Landwirtschaftsbetriebe zielgerichtet, zweckmässig und administrativ einfach sein. Um Massnahmen zur Reduktion der administrativen Last zu bestimmen, hat das BLW zusammen mit anderen Bundesämtern, Kantonen, Kontrollstellen und Organisationen ein Projekt durchgeführt. Am 17. Mai 2016 hat es im Bericht «Administrative Vereinfachungen in der Landwirtschaft» mögliche Massnahmen dargestellt. Seit 2015 hat der Bundesrat mit jedem Agrarverordnungspaket Vereinfachungen beschlossen. So sind bislang rund 73 Vereinfachungen umgesetzt worden.

Im Rahmen des Postulats 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt zu prüfen, wie die Komplexität und der administrative Aufwand für die Landwirtschaft und für die Verwaltung reduziert werden kann.

Umgesetzte administrative Vereinfachungen 2021

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