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Das BLW vereinfacht die Einfuhrregelungen weiter und fordert für den Import von Waren mit Generaleinfuhrbewilligung (GEB) keine Gebühren mehr. Die Digitalisierung der Zollkontingentsverwaltung schreitet weiter voran. Das Projekt eKontingente mit dem Ziel, aus drei IT-Anwendungen eine einzige zu machen, steht kurz vor dem Abschluss.

Will ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren, muss es etliche Regeln beachten. Das BLW ist bestrebt, Einfuhrregelungen möglichst zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken. Nach wie vor wird bei den Regeln auf Verordnungsebene (Agrareinfuhrverordnung, AEV) und beim täglichen Vollzug darauf geachtet, dass alle Interessierten Kontingentsanteile erhalten können. Zudem setzt sich das BLW dafür ein, dass alle Beteiligten durch elektronische Hilfs- und Informationsmittel optimal unterstützt werden.
 

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Gebühren für Einfuhren mit Generaleinfuhrbewilligung (GEB) sind abgeschafft und weitere Vereinfachungen umgesetzt

Die Agrarpakete 2020 und 2021 enthielten in der AEV und VEAGOG zahlreiche Vereinfachungen der Einfuhrregelungen, die im Jahr 2022 in Kraft getreten sind. Insbesondere die Gebührenpflicht für Einfuhren mit GEB wurde aufgehoben. Zwar war die Erteilung einer GEB durch das BLW seit jeher kostenlos. Wenn jedoch eine Person ihre GEB benutzte, also ihre Bewilligungsnummer in der Zollanmeldung angab, wurde eine Gebühr fällig. Diese Gebühren stellte das BLW periodisch in Rechnung. Während die Kosten und der Verwaltungsaufwand in Unternehmen durch den Wegfall der GEB-Gebühren erheblich gesenkt werden konnten und auch im BLW Arbeiten weggefallen sind, sinken die Bundeseinnahmen mit rund 2,7  Millionen Franken pro Jahr nur moderat.

Gleichzeitig ist die GEB-Pflicht für über 40 Zolltarifnummern aufgehoben worden, darunter Nummern für Rindersperma, bestimmte Getreide, Obsterzeugnisse und Milchprodukte ausserhalb und teilweise auch innerhalb der Zollkontingente.

Das administrativ einfachste Verfahren für die Verteilung eines Zoll- oder Teilzollkontingents ist die Verteilung "in der Reihenfolge der Zollanmeldung", auch "Windhund an der Grenze" genannt. Seit 2022 sind zwei weitere Kontingente in dieses Verfahren überführt worden, nämlich das Teilzollkontingent für Kartoffelhalbfabrikate, wozu unter anderem Kartoffelflocken gehören, und das Zollkontingent für Erzeugnisse aus Kernobst, wie beispielweise saurer Most oder Apfelschorle.

Einen Überblick über weitere AEV-Änderungen im Jahr 2021 bietet der Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen, der zusammen mit der Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente 2021 auf www.import.blw.admin.ch zu finden ist.

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2021

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente, also der beschränkten Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden darf. Eine sehr häufig angewandte Verteilmethode ist das Versteigerungsverfahren. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2021 120 Versteigerungen durch, davon alleine 105 im Fleischbereich. Gesamthaft stellte das BLW den Importeuren gegen 230 Millionen Franken in Rechnung, 90 Prozent davon betrafen Versteigerungsrechnungen für Kontingentsanteile bei Fleisch- und Wurstwaren.

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Die Digitalisierung schreitet weiter voran

Nachdem im Dezember 2020 nach einer ersten intensiven Projektetappe die Internetanwendung eKontingente eingeführt worden war, ging das Projekt nahtlos in die zweite Etappe über. Ab Februar 2023 werden auch die BLW-internen Teile der Kontingentsverwaltung in eKontingente ausgeführt. Dafür ist die Datenbank von Grund auf neu konzipiert worden. Einerseits bietet die neue Anwendung die Funktionalitäten der bisherigen drei Anwendungen. Anderseits werden verschiedene Verbesserungen realisiert, um die Kommunikation mit den Importeuren und anderen Interessierten weitgehend papierlos abzuwickeln. Viele wichtige Informationen findet man bereits im öffentlichen Teil auf www.ekontingente.admin.ch. Berechtigte von Firmen können sich von dieser Seite aus in den geschützten Bereich einloggen, um ihre Kontingentsanteile zu verwalten, Übernahmen von inländischen Produkten zu melden oder Versteigerungsgebote zu erfassen. Im gleichen Portal können die Benutzenden des BLW die Eingaben kontrollieren und verarbeiten.

Für ein Fazit betreffend die Einführung von eKontingente ist es noch zu früh. Was hingegen im Laufe des Projekts allen Beteiligten klargeworden ist: Trotz vieler Vereinfachungen bei den Einfuhrregelungen in den vergangenen Jahren besteht weiterhin noch ein grosses Potential, um den Import von landwirtschaftlichen Produkten einfacher zu gestalten.

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