Soziale Begleitmassnahmen
Umschuldungen können Landwirtschaftsbetriebe finanziell entlasten. Mit der Ablösung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen mit geringeren Zinsen fällt eine gewisse Zinsbelastung weg, hinzu kommt aber die Rückzahlung des Darlehens. Um landwirtschaftliche Betriebe in solchen Belangen zu unterstützen, hat der Bund im vergangenen Jahr in über 130 Fällen über 24 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen gewährt.
Bund und Kantone können Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern in Form eines zinslosen Darlehens unter die Arme greifen. Möglich ist dies, wenn der Betrieb unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten ist, um ein bestehendes Darlehen abzulösen oder um die Aufgabe des Betriebs zu erleichtern. Die Betriebshilfe wirkt wie eine einzelbetriebliche, indirekte Entschuldung.
Im Jahr 2021 gewährte der Bund in 133 Fällen insgesamt 24,48 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen. Das durchschnittliche Darlehen betrug 184 044 Franken und wurde in 13,9 Jahren zurückbezahlt. Im Jahr zuvor waren es 109 Fälle mit einem Kreditvolumen von total 19,7 Millionen Franken.
Betriebshilfedarlehen 2021
Anzahl | Mio. Fr. | |
Umfinanzierung bestehender Schulden | 89 | 18,27 |
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis | 43 | 6,18 |
Darlehen bei Betriebsaufgabe | 1 | 0,03 |
Total | 133 | 24,48 |
Quelle: BLW
Im Jahr 2021 wurden 2,2 Millionen Franken vom Investitionskreditefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 233,5 Millionen Franken.
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