Pflanzengesundheitliche Gebietsüberwachung
Besonders gefährliche Schadorganismen (Quarantäneorganismen) von Pflanzen stellen eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau dar. Eine schweizweite Gebietsüberwachung und Bekämpfung im Falle eines Auftretens eines solchen Schadorganismus ist daher essentiell, um Schäden im gemeinsamen phytosanitären Raum der Schweiz und der Europäischen Union zu verhindern.
Besonders gefährliche Schadorganismen (Quarantäneorganismen) von Pflanzen, wie beispielsweise Viren, Bakterien, Pilze oder Insekten, können die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Produktion massiv beeinträchtigen. Dies beeinflusst die Menge, die Qualität und die Preise von Nahrungsmitteln negativ.
Der Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD), der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), von Agroscope und der WSL gebildet wird, hat zur Aufgabe, die Schweiz vor der Einschleppung von Quarantäneorganismen zu schützen (www.pflanzengesundheit.ch).
Im Januar 2020 trat das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Neu werden mehr Überwachungs- und Kontrollaufgaben des landwirtschaftlichen Anbaus auf Quarantäneorganismen an die Kantone abgegeben.
Pflanzengesundheit international vertraglich geregelt
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (International Plant Protection Convention (IPPC)) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, welcher von mehr als 180 Ländern (inkl. der Schweiz) unterschrieben wurde. Ein sicherer Handel steht dabei im Zentrum. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Gebietsüberwachung in der Schweiz und die gegenseitige Meldung der Resultate der Gebietsüberwachungen aller Länder.
Verstärkte Zusammenarbeit mit den Kantonen
Der EPSD stellt die spezifischen Überwachungsaufträge bereit. Unterstützung bietet die Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (European and Mediterranean Plant Protection Organisation, EPPO), welche Informationsmaterial und Standards aufzeigt, welche von allen Mitgliedstaaten genutzt werden können. So werden die Überwachungsaufträge für die Schweiz durch den EPSD risikobasiert und angepasst auf Fläche und Kulturen im jeweiligen Kanton angepasst.
Umsetzung durch die kantonalen Pflanzenschutzdienste
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schadorganismen auf die Spur zu kommen. Eine Methode ist das Absuchen im Feld, in Obstanlagen, in Rebbergen, in Gewächshäusern, in Parkanlagen auf Symptome oder Schädlinge von blossem Auge (visuelle Kontrolle). Dabei kann beispielsweise direkt nach Schadinsekten oder deren Frassschäden gesucht werden oder es werden Krankheitssymptome auf Pflanzen entdeckt.
Neben der visuellen Kontrolle können für Käfer beispielsweise gezielt Lockstofffallenaufgestellt werden, wie dies für den Japankäfer oder den Paprikarüssler der Fall ist.
Gewisse Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge sind allerdings nur durch die Laboruntersuchung von Probenmaterial zu entdecken. So werden für das Auffinden von Schädlingen der Kartoffel, beispielsweise Kartoffelzystennematoden-Arten, jährlich Routineproben aus der Kartoffelproduktion im Labor untersucht.
Kontrollen Gebietsüberwachung
Art der Kontrolle | Anzahl |
---|---|
Visuelle Kontrollen | 7 260 |
Verdachtsproben aus visuellen Kontrollen | 1 510 |
Fallenkontrollen (versch. Fallentypen) | 673 |
Verdachtsproben aus Fallen | 97 |
Routineproben | 233 |
Schnelle Reaktionen sind essenziell
Im Falle eines positiven Laborresultats startet so rasch als möglich die Bekämpfung des Quarantäneorganismus. Der Ablauf in allen wichtigen Phasen wird in einem Notfallplan beschrieben.
Die gute Zusammenarbeit zwischen allen Betroffenen ist entscheidend. Wird beispielsweise ein Japankäfer in einer Falle entdeckt, so übernimmt der zuständige kantonale Dienst die Bekämpfung des Käfers. Unterstützung erfährt er stets durch den EPSD, sei dies in biologisch fachlicher Hinsicht oder in rechtlichen Belangen.
Die Bekämpfung des Quarantäneorganismus muss rasch und mit höchster Priorität erfolgen. Eine Meldung des EPSD muss spätestens acht Tage nach der Laborbestätigung an die EU und die EPPO erfolgen. Alle Mitgliederstaaten der EU und die Schweiz profitieren von diesem Frühwarnsystem, welches bei Neuauftritten von Schadorganismen alle Länder warnt und so eine rasche Reaktion und Bekämpfung möglich macht.
Jährliche Meldung der Daten an die EU und die EPPO
Alle Daten aus der Schweizer Gebietsüberwachung werden seit 2021 mit Hilfe eines IT-Tools von Agroscope gesammelt. Alle 26 Kantone und die zuständigen Labore speisen diese Datenbank mit ihren Ergebnissen.
Daraus entstehen zum Beispiel Karten, welche öffentlich zugänglich sind. Es gibt eine Karte der Schweiz, in welcher alle Fallenstandorte zur Überwachung des Japankäfers (Popillia japonica) aufgezeigt werden sowie die wegen des Auftretens des Käfers abgegrenzten Gebiete (im Kanton Tessin) im Jahr 2021.
Alle Länder, die das IPPC unterzeichnet haben, sind verpflichtet, die anderen Vertragsparteien über die Resultate ihrer Gebietsüberwachung zu informieren. Nur gemeinsam ist der nachhaltige Schutz des phytosanitären Raumes vor immer neuen Quarantäneorganismen möglich.
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