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Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrar­politik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im 2014 eingeführten Direktzahlungs­programmen nehmen die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Geldmittel von Jahr zu Jahr ab. Wurden im 2015 noch 178 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag verwendet, waren es im 2021 noch knapp 63 Millionen Franken.
 

Weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags können unter Instrumente>Direktzahlungen>Übergangsbeitrag eingeholt werden.
 

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Auszahlung des Übergangsbeitrags im 2021

Im 2021 wurden 62,8 Mio. Franken als Übergangsbeitrag ausgerichtet. Im Vorjahr waren es 79,9 Mio. Fr. Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaftlicher Zone ablesen.
 

Übergangsbeitrag 2021

ParameterEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl17 40111 03511 95940 395
Beitrag pro BetriebFr.1 620.701 537.001 476.901 555.25
Total Beitrag1000 Fr.28 20216 96117 66262 825

Quelle: BLW


Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.
 


Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver­mögen sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes be­grenzt. Die strukturelle Veränderung wird anhand der Standardarbeitskräfte (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangs­beitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser beiden Begrenzungen für das 2021 ersichtlich.
 

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2021

Begrenzung ÜbergangsbeitragBetroffene BetriebeBegrenzung TotalBegrenzung pro Betrieb
EinheitAnzahlFr. Fr.
SAK-Reduktion über 50 %1 5121 449 564958.70
Einkommen und Vermögen3 4145 251 5821 538.25
Total Beitrag 6 701 146

Quelle: BLW 

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