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Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2021 insgesamt 82,7 Millionen Franken aus. 77 Prozent des Gesamtbetrages für die Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 19 Prozent auf die Getreidezulage, 3 Prozent auf die Verwertung von Obst und 1 Prozent auf die Weinlesekontrolle.
 

Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus den Einzelkulturbeiträgen und der Zulage für Getreide. Diese Zulage löste 2019 die vormaligen Ausfuhrbeiträge des Bundes für Getreidegrundstoffe ab. Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus.
 

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Massnahmen 2021

Kultur/
Massnahme
GetreideKörnerle-guminosenÖl-saatenKartoffelnZucker-rübenSaatgutGemüse, WeinbauObst
Grenzschutz1XXXXXXXX
Beiträge
Verwertungs-massnahmen


X2
Spezifische Flächenbeiträge

X4


X


X


X


X3

1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.
2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich der Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).
3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und -leguminosen.
4) Ausgenommen Körnermais.

Quelle: BLW

Parlament verlängert Stützungsniveau für Zuckerherstellung

Mit der Änderung der Artikel 19 und 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) am 1. Oktober 2021 verlängerte das Parlament die Anwendung eines Mindestgrenzschutzes von 7 Franken je 100 kg Zucker und die Auszahlung eines Einzelkulturbeitrages von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben bis Ende 2026. Zusätzlich wird für den Anbau von Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion bis Ende 2026 ein Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken je Hektare entrichtet. Der Bundesrat setzte die LwG-Änderung nach Ablauf der Referendumsfrist zusammen mit der entsprechenden Änderung der Agrareinfuhr- und Einzelkulturbeitragsverordnung am 1. März 2022 in Kraft.

Getreidezulage

Die Getreidezulage wurde gegenüber 2020 von 129 auf 124 Franken pro Hektare angepasst, insbesondere wegen der höheren beitragsberechtigten Fläche und marginal wegen etwas geringer budgetierter Mittel. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 15,6 Millionen Franken ausbezahlt.
 

Getreidezulage 2021

FlächeTotalZulage
hain 1000 Fr.Fr. je ha
126 47215 693124


Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,7 Mio. Fr.) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).

Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen

Im Berichtsjahr wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Ölsaatenanbau mit insgesamt rund 34 Millionen Franken bzw. rund 23 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beiträge für die anderen Kulturen aus.
 

Wichtigste Beiträge 2021 gemäss Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV)

KulturFlächeBeitragTotal
haFr. je hain 1000 Fr.
Zuckerrüben16 0682 10033 742
Ölsaaten ohne Soja29 60370020 722
Soja     2 1961 0002 196
Eiweisspflanzen5 2381 0005 238
Saatgut von Kartoffeln und Mais1 6247001 137
Saatgut von Futtergräsern
und Futterleguminosen
4751 000475
Kürzungen /
Vor- und Nachzahlungen usw.
-37
Total63 473

Quelle: BLW


Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für den Anbau von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und die Produktion von Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen) ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.
 

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