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Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können, oder sie gewähren einen Lastenausgleich. In der Landwirtschaft gibt es die Familien-zulagen. Seit Jahren zeigen diese eine abnehmende Tendenz und betrugen im Berichtsjahr noch 90 Millionen Franken.
 

Bei den Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich folgende nach Berufskategorie unterscheiden: Familienzulagen in der Landwirtschaft, Sozialhilfe und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
 

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Quelle: Adobe Stock

Familienzulagen

Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.

Art der FamilienzulageAnsatz
Fr.
Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende100

1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)


Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher – um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauern finanziell zu unterstützen.

Bezüger/innenJährliche ZulagenDurchschnittliche
Zulagen (pro Jahr)
AnzahlMio. Fr.Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende8 350
Kinderzulagen8 08414,6381 811
Ausbildungszulagen2 4335,3752 209
Haushaltungszulagen7 8177,9781 021
Landwirte/Landwirtinnen11 349
Kinderzulagen18 59644,6202 292
Ausbildungszulagen7 67319,5552 549
Total19 69990,165

* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älpler und Fischer
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BSV)


Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren wegen des Rückgangs der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und einer Gesetzesänderung (mit der Folge, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen und nicht die landwirtschaftlichen beziehen) abgenommen: 2009 beliefen sich die ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen auf 150 Millionen Franken, 2021 waren es noch 90 Millionen Franken.

Sozialhilfe

Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des BFS sind folgende Dossiers erfasst: Die antragstellende Person war bei Gesuchstellung in der Landwirtschaft erwerbstätig und ist dies geblieben.

DossiersUnterstützte Personen (Erwachsene und Kinder)
AnzahlAnzahl
Selbständig4665
Regelmässig Angestellte233440
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten314541
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen1923
Total Erwerbstätige6121 069

1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antragstellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.


Im Jahr 2020 wurde an 612 Dossiers aus der Landwirtschaft, mit 1069 unterstützten Personen, Sozialhilfe gewährt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Weil die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.

Die jährlichen Ausgaben pro Sozialhilfebeziehende belaufen sich auf ca. 10 300 Franken (Durchschnitt für alle Sozialhilfebeziehende). Somit liegen die Sozialhilfeausgaben für Personen aus der Landwirtschaft schätzungsweise bei rund 11 Millionen Franken pro Jahr.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden aber nicht die AHV-Renten betrachtet, sondern die AHV-pflichtigen Einkommen, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten.

Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahre 2018. Sie umfasst 5,8 Millionen selbständig und unselbständig Erwerbstätige sowie nicht-erwerbstätige Personen.

Unter den gut 5,2 Millionen Erwerbstätigen sind 48 100 Selbständige aus der Landwirtschaft, Frauen und Männer. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (31 400) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (4900) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten, unabhängig davon, ob sie eine andere Erwerbstätigkeit haben oder nicht. Rund die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.

AHV-Einkommen 2018AnzahlTotal mittleres
AHV-pflichtiges
Einkommen (arithmetisches
Mittel)
davon aus landwirt-
schaftlicher Tätigkeit
davon aus
anderer Erwerbs-
tätigkeit3
Mittleres Alter
Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer41 60078 70058 40020 30048,7
Frauen6 40047 10034 10013 10049,0
Total bzw. Mittelwert (gerundet)

48 100


74 500


55 200


19 300


48,7

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2022


Im Jahr 2018 waren 6400 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt, von 16 400 auf 34 100 Franken pro Jahr.

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