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Die Covid-19-Pandemie prägte auch im Jahr 2021 die Arbeiten im Bereich der Absatzförderung. Trotz des schwierigen Umfelds konnten vielfältige Marketing-Kommunikationsmassnahmen umgesetzt werden. Zudem wurden innovative Projekte im Bereich Nachhaltigkeit lanciert und der Einstieg in neue Märkte gewagt.
 

Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst getragen werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter.

Seit 2018 besteht die Möglichkeit, neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten, auch ergänzende Projekte mit Innovationscharakter während höchstens vier Jahren zu unterstützen. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.

Die Weinbranche wird weiterhin mit zusätzlichen Massnahmen unterstützt

Wie bereits im Vorjahr erforderte die Covid-19-Pandemie von den Organisationen und Branchenverbänden viel Flexibilität und Agilität. Marketing-Kommunikationsmassnahmen konnten nicht wie geplant durchgeführt, mussten verschoben oder adaptiert werden. Trotz dieses schwierigen Umfelds wurden wiederum umfassende Absatzförderungsmassnahmen durchgeführt.

Aufgrund der schwierigen Situation auf dem Schweizer Weinmarkt, die durch die Pandemie noch verstärkt wurde, sind auch im Jahr 2021 zusätzliche Massnahmen für die Weinbranche unterstützt worden.

Bei den ergänzenden Projekten konnten 2021 folgende Projekte mit Innovationscharakter mitfinanziert werden:

  • Projekt zur Kommunikation des Mehrwerts im Bereich Nachhaltigkeit in Produktion und für den Konsum der Regionalprodukte von alpinavera. Erstmalige Durchführung der IGP-Gastrowochen, bei welchen IGP-geschützte Fleischspezialitäten und Schweizer Weine im Zentrum standen.

  • Einmaliger Beitrag an den wissenschaftlichen Kongress der europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EAAP) in Davos für die Organisation eines «Swiss Evenings» mit Schweizer Produkten.

  • Lancierung eines Podcast für die Schweizer Milch und Milchproduktion, aber auch für die gesamte Landwirtschaft und deren Wertschöpfung.

Zoom: ab22-datentabelle-grafik-politik-prod-absatzfoerderung-mittelverteilung-d.png

Unterstützung von Exportinitiativen in verschiedenen Ländern

Im Rahmen der Absatzförderungsverordnung ist es möglich, Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen in neuen Märkten mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren mitzufinanzieren.

Wie bereits im Jahr 2020 konnten aufgrund von Covid-19 verschiedene Massnahmen vor allem im Rahmen der Verkaufsförderung (Messen und Degustationen) nicht durchgeführt oder mussten angepasst werden. Trotzdem wurden im Berichtsjahr wieder unterschiedliche Initiativen mit Unterstützung des Bundes realisiert:

  • Exportinitiativen für den Käseexport in Brasilien, Kanada, Mexiko, Polen, Südafrika, der Ukraine und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

  • Marketing-Kommunikationsmassnahmen im Bereich Schweine- und Rindergenetik wie auch neu für Schweine-Schlacht(neben)produkte.

  • Aufbau eines Kompetenzzentrums im Bereich Unterstützung beim Zutritt zu ausländischen Märkten (Plattform Agrarexport).

  • Marketing-Kommunikationsmassnahmen für Schweizer Wein im Vereinigten Königreich.

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